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Mit der Flexirente sanft in den Ruhestand einsteigen

Datum: 14.09.2016

Die Flexirente macht’s möglich: Arbeitnehmer können künftig den Übergang von der Arbeit in den Ruhestand selbstbestimmter gestalten. Ältere Menschen haben damit die Möglichkeit, Teilrente und Hinzuverdienst individuell zu kombinieren. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze muss mit der Arbeit aber noch nicht Schluss sein. Denn beschäftigt zu bleiben, lohnt sich.

Mit der Flexirente erleichtert die Bundesregierung die Verbindung aus vorgezogener Teilrente und Arbeiten in Teilzeit. Arbeitnehmer zwischen 63 und 67 Jahren können jährlich bis zu 6300 Euro hinzuverdienen und dieses Einkommen flexibel über das Jahr verteilen. Bislang waren sie an eine monatliche Obergrenze gebunden. Diese durfte nur zwei Mal im Jahr maximal 900 Euro betragen und in allen anderen Monaten maximal 450 Euro. Bei Überschreiten dieser Werte drohte eine Minderung der Rente.

Der Gesetzentwurf zur Flexirente verlangt nun lediglich eine Anrechnung auf die Rente, wenn Arbeitnehmer die Obergrenze von 6300 Euro - bezogen auf das gesamte Jahr - überschreiten. In solchen Fällen werden 40 Prozent des Zuverdienstes verrechnet. Das bedeutet: Bei einem Überschuss von 100 Euro werden 40 Euro von der Rente abgezogen. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht damit künftig seinen Rentenanspruch. Durch die anhaltende Beitragszahlung zur Rentenkasse gibt es mehr Leistung. Ebenfalls können Versicherte nun früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und so Abschläge bei der Rente ausgleichen.

Weiterarbeiten mit und ohne Rente

Mit dem flexiblen Übergang in die Rente sind die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer nicht erschöpft. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können sie im Beruf bleiben. Das funktioniert über zwei Wege: Entweder arbeiten sie weiter ohne einen Rentenantrag zu stellen. Oder sie stellen den Antrag und bleiben als Rentner erwerbstätig. Arbeitgeber müssen jedoch damit einverstanden sein.

Wer weiterarbeitet ohne Rente zu beziehen, erhöht seinen Anspruch durch anhaltende Beitragszahlung. Außerdem erhält er einen monatlichen Zuschlag auf die Rente in Höhe von 0,5 Prozent. Lohn oder Gehalt werden darüber hinaus weitergezahlt. Ebenfalls fällt die Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung weg. Sobald ein älterer Arbeitnehmer seinen Job beendet, beantragt er seine Rente. Ein Durchschnittsverdiener erhöht nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund durch ein zusätzliches Berufsjahr seine zukünftige Rente somit um etwa 1200 bis 1300 Euro pro Jahr.

Späterer Renteneintritt lohnt sich

Wer hingegen in Rente geht und weiterarbeitet, bezieht als Durchschnittsverdiener 15.449 Euro (Westdeutschland) beziehungsweise 14.250 Euro (Ostdeutschland) Rente pro Jahr. Für arbeitende Rentner mussten Arbeitgeber bisher Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Der Rentenanspruch änderte sich dadurch nicht. Mit der Flexirente wird das anders: Arbeitgeber zahlen weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung, wodurch auf dem Rentenkonto mehr Entgeltpunkte zusammenkommen und schließlich auch der Rentenanspruch steigt. Gegebenenfalls erhöht sich jedoch das zu versteuernde Einkommen.

Welche Variante besser ist, hängt von der individuellen Situation des Beschäftigten ab. Aus finanziellen Gesichtspunkten ist es voraussichtlich lohnenswert, weiterzuarbeiten und den Renteneintritt zu verschieben, weil mit diesem Modell sowohl der Erwerb der Rentenpunkte als auch der Erhalt des Rentenzuschlags gesichert sind. Weitere Informationen zum Arbeiten im Rentenalter enthält der Flyer "Länger arbeiten zahlt sich aus".

Zusatzinformationen

Mehr zum Thema

  • Informationen zur Flexirente (externer Link)
  • BMAS (Rente) (externer Link)

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