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Hilfe beim Kontowechsel

Datum: 13.09.2016

Der Wechsel zu einem neuen Konto soll einfacher werden. Ab Mitte September müssen Banken auf Wunsch der Kunden aktiv werden und den Übergang organisieren. Die Umstellung von Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen soll damit schneller und reibungsloser erfolgen.

Seit dem 18. September sind Banken verpflichtet, Kunden beim Kontowechsel zu helfen. Zwar bieten einige Banken und Sparkassen diesen Service bereits an, doch mit dem sogenannten Zahlungskontengesetz sind jetzt alle Banken in Deutschland verpflichtet, Kunden innerhalb kurzer Zeit bei der Umstellung von Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen zu helfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Kunde bei einer Volksbank, Sparkasse, Geschäftsbank oder einer reinen Onlinebank ist.

Kurzfristige Umstellung

Wer sein altes Konto schließen und ein neues eröffnen will, kann dies nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von der neuen Bank aus steuern lassen. Eine entsprechende Ermächtigung erteilen Kunden über ein Formular zur Kontowechselhilfe, das beim alten als auch neuen Institut erhältlich ist. Innerhalb von zwei Geschäftstagen muss die neue Bank zwei Listen bei der alten Bank einfordern: einerseits eine Aufstellung der bestehenden Daueraufträge und der vorhandenen Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten, andererseits eine Aufstellung der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten.

Angemessene Servicegebühren

Die alte Bank muss anschließend innerhalb von fünf Geschäftstagen auf die Anfrage reagieren und die geforderten Informationen liefern. Sie darf unter anderem Lastschriften und eingehende Überweisungen sowie Daueraufträge ab einem vom Kunden gewünschten Datum nicht mehr abwickeln. Und das restliche Guthaben auf dem Girokonto muss auf das Konto des neuen Kreditinstituts überwiesen und das alte Konto zum gewünschten Zeitpunkt geschlossen werden.

Banken dürfen ihren Kunden den Kontowechsel in Rechnung stellen - allerdings zu angemessenen Preisen, die sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Sollten Verbraucher die Gebühren für zu hoch halten, können sie sich an die Verbraucherzentrale in ihrem Bundesland wenden. In jedem Fall kostenlos sind im Rahmen des Kontowechsels unter anderem der Zugang zu personengebundenen Daten von Daueraufträgen und Lastschriften sowie die Schließung des alten Kontos.

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