Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen, mit dem erbrechtliche Nachteile für nichteheliche Kinder beseitigt werden sollen. Damit ist die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) einen weiteren Schritt vorangekommen.
In Deutschland sind nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, ehelichen Kindern in erbrechtlicher Hinsicht bisher nicht gleichgestellt. Der EGMR hatte im Mai 2009 entschieden, dass dies gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstößt, und den deutschen Gesetzgeber aufgefordert, diese Benachteiligung zu beseitigen.
Zum jüngst erreichten Kabinettsbeschluss kommentiert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Kein Kind darf schlechter gestellt werden, nur weil seine Eltern unverheiratet sind." In Zukunft würden alle nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter, unabhängig vom Alter. "Die Reform liegt auf der Linie der Kindeschaftsrechtsfreform, die ich vor über zehn Jahren auf den Weg gebracht habe", so Leutheusser-Schnarrenberger. Die umfassende Gleichgestellung nichtehelicher Kinder im Erbrecht vollende also einen langen Weg.