Immer mehr Menschen bilden sich beruflich weiter. „Es ist ein gutes Zeichen, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger die wachsende Bedeutung der Weiterbildung erkennen“, erklärte Bundesbildungsministerin Annette Schavan bei der Ausgabe des zehntausendsten Prämiengutscheins für individuelle berufliche Fortbildung.
Bis zu 500 Euro beträgt der Zuschuss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Erwerbstätige. Damit können Angestellte und Selbstständige einmal im Jahr einen Kurs oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung zur Hälfte bezahlen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht mehr als 25.600 Euro betragen bzw. 51.200 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Derzeit werden täglich über 200 Prämiengutscheine verteilt, das macht pro Woche über 1000 Gutscheine. "Bei Nutzern, Anbietern und Beratern wächst das Interesse. Diesen Trend werden wir unterstützen und ausbauen", sagte Schavan.
Neben den Prämiengutscheinen gibt es das sogenannte "Weiterbildungssparen". Wer Ansparvermögen, das im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes gefördert wird, vor Ende der Sperrfrist für berufliche Weiterbildung verwendet, erhält trotzdem die Arbeitnehmersparzulage. Die Prämiengutscheine und die Spargutscheine für das Weiterbildungssparen sind in den bundesweit 450 Beratungsstellen erhältlich.