Berufschancen und Arbeitsmarkt |
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Über 50-Jährige sehen sich im Berufsleben mit vielen Herausforderungen konfrontiert: Welche Weiterbildung lohnt sich wirklich? Wie finde ich eine neue Stelle? Wer auf seine Erfahrungen setzt und Eigeninitiative zeigt, kann auch mit über 50 und in Krisenzeiten beruflich erfolgreich sein. Dabei helfen spezielle Förderungen.
Der aktuelle Bericht der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt: Die Zahl der Erwerbstätigen nahm im Jahresdurchschnitt 2009 nur um rund 37 000 Personen ab. Damit blieb der deutsche Arbeitsmarkt angesichts des Produktionseinbruchs weitgehend stabil. Dennoch ist nach mehreren Jahren der Erholung die Zahl der arbeitslos gemeldeten über 50-Jährigen im Dezember 2009 im Vergleich zum Vorjahresmonat wieder angestiegen.
Doch auch ältere Beschäftigte sollten sich nicht von konjunkturellen Schwankungen entmutigen lassen. Denn: Durch den kommenden Fachkräftemangel werden gerade die Kenntnisse der Älteren in absehbarer Zeit umso mehr gefragt sein. "Trotz der tiefen Rezession hat sich der Arbeitsmarkt im Jahr 2009 robust gezeigt. Zwar ist die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr angestiegen, aber bei weitem nicht so stark wie befürchtet", sagte der Vorstandsvorsitzende der BA, Frank J. Weise. Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen in Deutschland stieg von 1998 bis 2008 von 37,7 Prozent auf 53,8 Prozent. Damit lag sie über dem EU-Ziel von 50 Prozent. Maßgeblichen Anteil daran hatten die Programme der Bundesregierung zur Unterstützung von Älteren, die keine neue Stelle gefunden haben. Älteren Perspektiven bieten Die Beschäftigungsfähigkeiten und -chancen älterer Langzeitarbeitsloser zu verbessern ist das Ziel der "Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen". Im Jahr 2009 vermittelte das Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) deutlich mehr als 30.000 Arbeitsuchende über 50 Jahre in den ersten Arbeitsmarkt. Die Perspektive 50plus basiert auf einem regionalen Ansatz. Bundesweit 62 lokale Beschäftigungspakte erlauben es, bei der Wahl der Integrationsstrategie gezielt auf die regionalen Besonderheiten einzugehen. Zum 1. Januar 2010 wurde das Programm nochmals ausgeweitet: Es erreicht jetzt mehr als drei Viertel des Bundesgebietes. Insgesamt sind damit 348 Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen und Arbeitsagenturen an den Beschäftigungspakten beteiligt. Doch nicht nur die Älteren profitieren von diesem Ansatz. Auch für die teilnehmenden Unternehmen sind die älteren Fachkräfte ein Gewinn. Betriebe, die besonderes Engagement bei der Förderung und Beschäftigung Älterer zeigen, zeichnet das BMAS zudem jährlich als "Unternehmen mit Weitblick" aus. 2009 waren die Hälfte der prämierten Firmen kleine und mittelständische Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten. Sie kamen zum Großteil aus der Dienstleistungsbranche und dem Gesundheits- und Sozialwesen. "Die Erfahrung und die Fähigkeiten der Älteren sowie die Weitergabe ihres Wissens an die Jüngeren sind für unser Unternehmen unverzichtbar", sagt Harald Kuck, Geschäftsführer der evers Arbeitsschutz GmbH in der Broschüre "Unternehmen mit Weitblick" 2009. Die evers GmbH ist eines von bundesweit 62 prämierten Unternehmen. 40 Prozent ihrer Belegschaft sind über 50 Jahre alt. Wege zu Weiterbildungen bauen Egal ob in wirtschaftlich guten oder schlechten Zeiten: In beruflichen Fragen ist jederzeit Eigeninitiative gefragt, zum Beispiel bei beruflichen Weiterbildungen. Allerdings werden auch hier Beschäftigte und Unternehmen unterstützt. So fördert die Bundesagentur für Arbeit kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" (WeGebAU). Gefördert werden unter anderem Qualifizierungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Für gering qualifizierte Arbeitnehmer können die Maßnahmen zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen, auch fehlende Berufsabschlüsse können so nachgeholt werden. Das Programm gilt für Beschäftigte ohne Berufsabschluss, mit Abschluss, die das 45. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht ausüben können, für Beschäftigte, deren Berufsabschluss und die letzte mit öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung vier Jahre und länger zurückliegt. |
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