Beruf und Pflege vereinbaren: Das Familienpflegezeitgesetz hilft dabei
Datum: 30.01.2012
Arbeiten und gleichzeitig einen Angehörigen pflegen ist eine große Herausforderung. Seit 1. Januar 2012 ist es allerdings wesentlich einfacher, beide Aufgaben unter einen Hut zu bekommen: Das Familienpflegezeitgesetz, das zu Jahresbeginn in Kraft trat, ermöglicht nämlich eine Reduzierung der Arbeitszeit, ohne dass allzu hohe Einkommenseinbußen in Kauf genommen werden müssen.
"Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Menschen an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit. Diesen Menschen den zusätzlichen Druck von drohender Arbeitslosigkeit und Altersarmut zu nehmen, ist eine Aufgabe, die Unternehmen und Politik gemeinsam angehen müssen", begründete Bundesfamilienministerin Kristina Schröder die Notwendigkeit des Gesetzes.
Gehaltsvorschuss vom Arbeitgeber
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren.
Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten die Beschäftigten eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens (siehe hierzu auch: Familienpflegezeit: Fragen und Antworten).
Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt, so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers "abgearbeitet" ist.
"Das ist ein innovatives Modell, das die Bürgerinnen und Bürger entlastet, ohne die Sozialsysteme zusätzlich zu belasten. Mit der Familienpflegezeit stützen wir die Familie als Verantwortungsgemeinschaft", so Familienministerin Kristina Schröder.
Mehr Geld für die häusliche Pflege
Erleichtert wird die Versorgung von Angehörigen auch durch die Erhöhung der Pflegesätze in der häuslichen Pflege zum 1. Januar 2012. Die Pflegestufe I wurde von 440 auf 450 Euro angehoben, die Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro. In der Pflegestufe III gibt es seit Anfang 2012 1550 Euro (bisher 1510 Euro).

