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Leistungen für 500.000 Demenzkranke werden verbessert

Datum: 25.01.2012

Altersverwirrte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen können ab kommendem Jahr mit deutlich mehr Geld rechnen. Besonders die Betreuung durch Familienangehörige zuhause wird gefördert.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat den Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung vorgestellt. Damit Betroffenen "so lange wie möglich zu Hause bleiben können", so Bahr, fließen die zusätzlichen Mittel vor allem in die ambulante und häusliche Betreuung. Etwa 500.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden von den Neuregelungen profitieren.

Auch Angehörige erhalten mehr Geld

Demenzkranke sollen mehr Geld für Pflegesachleistungen durch ambulante Dienste erhalten: In der Pflegestufe 0 sind das 225 Euro pro Monat. In der Pflegestufe 1 zukünftig 665 Euro und 1.250 Euro in der Pflegestufe 2.

Diese Beträge sollen zusätzlich gezahlt werden zu jenen 100 oder 200 Euro, die Demenzkranke bislang je nach Schwere des Falls für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus der Pflegeversicherung erhalten.

Wenn Angehörige pflegen, soll es mehr Pflegegeld geben. Die Leistungen steigen - von bislang 235 Euro auf 305 Euro monatlich in der Pflegestufe 1 und von 440 Euro auf 525 Euro in Pflegestufe 2.  Für Demenzkranke in Pflegestufe 0 sollen die Angehörigen 120 Euro im Monat bekommen.

Wahl zwischen Leistung oder Zeitguthaben

Pflegebedürftige und ihre Angehörige können zukünftig wählen:  Anstelle der bisherigen standardisierten Leistungen können sie mit den Pflegediensten Zeitkontingente vereinbaren. Die Zeit kann je nach persönlichen Bedarf unterschiedlich eingesetzt werden. Beispielweise für Hilfe bei der Körperpflege, aber auch für Vorlesen oder Spazieren gehen.

Das hilft den Pflegebedürftigen und nimmt den Zeitdruck von den Pflegekräften. "Pflege soll eine menschliche Zuwendung sein und keine Akkordarbeit", so Bahr.

Leben in selbstorganisierten Wohngruppen

Viele Pflegebedürftige wünschen sich eine altersgerechte Wohnform statt ein Pflegeheim. Dazu wird ein Programm aufgelegt, aus dem bis zu 10.000 Euro für eine pflegegerechte Umgestaltung der Wohnung finanziert werden kann.

Pflegebedürftige in einer selbstorganisierten Wohngruppe können monatlich eine Pauschale von 200 Euro für eine Pflegekraft erhalten.

Pflegende Angehörige werden entlastet

Pflegende Angehörige sollen leichter eine notwendige Vorsorge- oder Rehabilitationskur erhalten. Die gleichzeitige Versorgung des Pflegebedürftigen in unmittelbarer räumlicher Nähe des Kurortes während dieser Zeit soll die Angehörigen entlasten.

Wird eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, soll das Pflegegeld künftig zur Hälfte weiterbezahlt werden.

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird von einem Expertenbeirat überarbeitet. Um die geplanten Leistungsverbesserungen finanzieren zu können, wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben.

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