Das ändert sich im Jahr 2012 bei Rente und Vorsorge
Datum: 25.01.2012
Das Jahr 2012 bringt Änderungen mit sich - auch bei Rente und Vorsorge. Niedrigere Beiträge zur Rentenversicherung, höhere Beitragsbemessungsgrenzen, Änderungen bei der Riester-Rente und der Einstieg in die "Rente mit 67": Lesen Sie, was es im Jahr 2012 zu beachten gilt.
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Weniger Rentenversicherungsbeitrag
Zum 1. Januar 2012 ist der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung um 0,3 Prozent auf 19,6 Prozent gesunken. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dadurch um insgesamt 2,6 Milliarden Euro entlastet.
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West steigt von 5.500 auf 5.600 Euro für das Jahr 2012. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost bleibt wie 2011 bei 4.800 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Grenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Der Einkommensanteil, der über diesem Grenzbetrag liegt, ist beitragsfrei. Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2010. Die Lohnzuwachsrate 2010 beträgt +2,09 Prozent in den alten und +1,97 Prozent in den neuen Ländern.
Mindestbeitrag für alle Riester-Sparer
Alle Riester-Sparer müssen künftig einen Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro zu ihrem Vertrag erbringen. Damit sind nun auch diejenigen dazu verpflichtet, die über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt sind und bisher keinen eigenen Beitrag geleistet haben. Für Sparerinnen und Sparer, die in der Vergangenheit unwissentlich keinen Eigenbeitrag geleistet haben und deren Zulagen zurückgefordert wurden, sind Nachzahlungen möglich. Die Anbieter von Riester-Verträgen sollen ihre Kunden in Kürze darüber informieren.
Einstieg in die "Rente mit 67"
Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 bedeutet das, dass die Lebensarbeitszeit je einen Monat pro Jahrgang länger dauert. Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 wird im Zeitraum von 2024 bis 2029 das Renteneintrittsalter um zwei Monate pro Jahrgang steigen. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt künftig die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
